Verhält es sich mit Lesungen eigentlich ähnlich, wie mit Gesetzen? Wer dreimal gelesen hat, gilt als gesetzter Autor? Muss dem der Bundesrat zustimmen? Oder die … Literaturinnung? Wie dem auch sei, nach der Lesung ist vor der Lesung (oder wie in meinem Fall eher weiter an der anderen Hälfte werkeln). Am 25.09.2023 war noch ein Vorbericht im Vilshofener Anzeiger erschienen, den man online lesen kann (Paywall).
Passend zum Tag der Deutschen Einheit stelle ich hier noch schnell die angekündigte Audioaufzeichnung der Veranstaltung auf die Seite (die mp3-Datei lässt sich mit-Klick auf das klitzekleine Wölkchen-Symbol herunterladen):